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© Märkische Allgemeine - 17.06.2010

GESCHICHTE: Koch muss in Unruhe gehalten werden

Wie ein kritischer Physik-Student aus Leipzig Ende der 60er Jahre in die Mühlen der DDR-Psychiatrie geriet

Im Grunde standen wir nur dort – auf dem Karl-Marx-Platz vor den Absperrgittern zur Leipziger Universitätskirche. Es war der 27. Mai 1968, der Beschluss zur Sprengung von St. Pauli lag kaum eine Woche zurück. Immer wieder versammelten sich seitdem Menschen vor der Kirche in stummem Protest. An diesem Abend fuhr Volkspolizei vor. Die meisten schafften es wegzulaufen; ich war wegen einer Knieverletzung zu langsam und wurde verhaftet. Nach 19-stündigen Verhören musste ich entlassen werden; es lag ja nichts gegen mich vor. Meinen damaligen Arbeitgeber interessierte das jedoch nicht: Die Akademie der Wissenschaften, wo ich nach meinem Physikstudium seit 1962 arbeitete, entließ mich fristlos.

Ohne diese bitteren Erfahrungen hätte ich mich auf das, was danach kam, vielleicht nicht eingelassen. Aber als ein Freund, Physiker wie ich, mich drei Wochen später ansprach und fragte, ob ich bei einer Protestaktion mitmachen würde, stimmte ich sofort zu. „Wir fordern Wiederaufbau“ stand auf einem Plakat in großen handgeschriebenen Druckbuchstaben unter der gezeichneten Vorderansicht der Kirche. Es sollte während der Preisverleihung auf dem internationalen Bach-Wettbewerb über der Bühne entrollt werden. Zusammen mit meinem Bruder baute ich dafür aus einem Wecker eine Zeitschaltuhr.

Wir waren sehr vorsichtig und dachten uns: Das kommt nie raus! Wie auch? Alles Handwerkszeug hatte ich sofort ins Flutbett der Elster geworfen. Außerdem suchte die Stasi nach der spektakulären Aktion die Täter vor allem in Kirchenkreisen und unter Kunsthistorikern. Auf Physiker kamen sie nicht. Anderthalb Jahre lang. Dann wurden wir verraten.

Ausgerechnet aus dem Westen, von einem marxistischen Studenten, einem Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Westberlins. Der hatte die Informationen von einem Freund aus unserer Gruppe, der nur wenige Wochen nach der Plakatenthüllung in den Westen geflohen war.

Mitte April 1970 bin ich verhaftet worden. „Koch, Sie wissen, warum Sie hier sind?!“ fragte mich der Vernehmer im ersten Verhör. Mir schlotterten die Knie vor Angst. Staatsfeindliche Verbindungsaufnahme wollten sie mir unterstellen. Als Anlass diente ihnen ein Treffen mit Carl Friedrich von Weizsäcker im Jahr 1969 am Rande einer Tagung in Halle.

Weizsäcker hatte von meiner Entlassung aus der Akademie der Wissenschaften erfahren und mir spontan Arbeit an seinem Starnberger Institut angeboten. Rechtsanwalt Vogel sollte sich für mich um eine legale Übersiedlung bemühen.

So wurde mir auch noch Vorbereitung zur Republikflucht vorgeworfen. Eine aus der Luft gegriffene Anschuldigung, die ich selbstverständlich bestritt. „Damit kommen Sie nicht durch!“, prophezeite mir der Stasi-Offizier. Sie brachten mich in eine völlig dunkle Zelle. „Hier können Sie bleiben, bis Sie schwarz werden“, drohten meine Vernehmer. „Wir machen inzwischen mit anderen weiter. Wenn dann alles geklärt ist, ist es für Sie zu spät!“

Die Stasi hatte auch etliche meiner Freunde geholt und ebenfalls immer wieder vernommen. Stundenlange Verhöre, die nicht selten in der Nacht stattfanden, Erpressungen und Drohungen – beispielsweise damit, dass man seine Kinder nicht wieder sehen würde. Es gab Freunde, die das einfach nicht durchhielten und schließlich gestanden, was die Stasi von ihnen hören wollte. So wurde das abstruse Gebilde einer staatsfeindlichen Gruppe zusammengebastelt, die wir nie gewesen sind.

Drei Wochen später holten sie auch mich wieder zu Verhören. Tag für Tag, viele Monate lang – ohne dass sie von mir irgendetwas erfuhren. So blieben übrigens mein Bruder und der Maler jenes Protestplakates unentdeckt; nur ich hätte der Stasi ihre Namen verraten können. Nach einem halben Jahr entwickelten sie eine Konzeption zu meinen weiteren Vernehmungen.

Auf zehn Seiten wurde in 50 einzelnen Punkten festgelegt, wie man mit mir umzugehen ist: „Koch muss in ständiger Unruhe gehalten werden“, „… keine Pausen machen, in den Pausen erholt er sich wieder“, „… ungerechtfertigte Vorwürfe machen! Auf ungerechtfertigte Vorwürfe reagiert er besonders empfindlich“. Ich habe diese Anweisungen 25 Jahre später in meinen umfangreichen Stasi-Akten nachlesen können.

Nach 23 Monaten Untersuchungshaft in einem Leipziger Stasi-Gefängnis lagen mehrere Beschuldigungen gegen mich vor, zu denen nun auch staatsfeindliche Hetze und staatsfeindliche Gruppenbildung gehörten. Zur Begutachtung wurde ich ins psychiatrische Haftkrankenhaus nach Waldheim gebracht. Ein Kontrast zu Leipzig, denn dort herrschte erst einmal ein freundlicher Ton.

Nach dem MAZ-Spezial-Beitrag „Der ganz normale Irrsinn“ erreichte uns ein Leserbrief von Dietrich Koch. Der Leipziger Physiker war nach einer spektakulären Protestaktion gegen die Sprengung der Leipziger Unikirche zu einer Haftstrafe und zur Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden. Rose Black bat ihn, seine Geschichte zu erzählen.

Die Bewacher trugen weiße Kittel, die Gespräche fanden mit Ärzten statt. Einer fuhr sogar zu meinen Eltern nach Leipzig, um mir meine Blockflöte zu holen. Aber auch von dort wurde über alle Gespräche und Untersuchungen an die Stasi berichtet. Und jener Psychiater, der vorgab, mir zu helfen, hatte vor allem den Auftrag, mich zu einem Geständnis zu bewegen. Ich habe das ebenfalls in den 90er Jahren aus meinen Akten erfahren. Dort fand ich dann auch das Gutachten, das mir eine „Schichtneurose“ attestierte. Weder vor noch während meines Prozesses habe ich es hören, geschweige denn lesen können. Genauso wie ich meine Anklage nicht kannte, als der Prozess begann und die Urteilsbegründung nur kurz in meine Zelle bekam, damit ich sie unterschrieb. Zum Lesen war gar keine Zeit.

Wegen staatsfeindlicher Gruppenbildung, staatsfeindlichem Menschenhandel und vielfacher staatsfeindlicher Hetze hatte mich das Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Mit anschließender Unterbringung in der Psychiatrie, „um dem Wiederholen der Handlungen vorzubeugen und die Gesellschaft vor staatsfeindlichen Angriffen zu schützen“. In der DDR, in der es ja keine Sicherungsverwahrung gab, hätte das eine jahrelange Unterbringung in der Psychiatrie bedeuten können. Die Möglichkeit, ein Gegengutachten zu fordern, etwa von leitenden Psychiatern der Leipziger Universitätsklinik, wo ich in den Monaten vor meiner Verhaftung eine Anstellung gefunden hatte, gab es nicht.

Dabei hätten sachverständige Zeugen belegen können, dass ich gesund war. Aber die DDR war kein Rechtsstaat – und das Haftkrankenhaus Waldheim vollkommen abgeschlossen von der übrigen Psychiatrie. Hier verbrachte ich schließlich noch sieben Monate Strafhaft, voll gestopft und ruhig gestellt mit Neuroleptika. Den hartnäckigen Forderungen und der Beharrlichkeit Carl Friedrich von Weizsäckers ist es zu verdanken, dass ich schließlich in den Westen abgeschoben wurde.

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» MAZ vom 08.04.2010: Der ganz normale Irrsinn - In der DDR-Psychiatrie herrschten trotz Reformbestrebungen katastrophale Zustände / Auch politischer Missbrauch


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Quelle: http://www.horch-und-guck.info/hug/archiv/2000-2003/heft-37/03727/
© Horch und Guck - Heft 37/2002 | leserbriefe | Seite 86 - 87

Leserbriefe zur Rezension von Johannes Beleites in Horch und Guck, Heft 36:

J. Beleites leugnet den politischen Psychiatriemißbrauch im Fall Koch

Aus der Gauck-Behörde kennen wir bereits den Versuch, den politischen Psychiatriemißbrauch in der DDR zu leugnen. Dr. med. Sonja Süß hat dazu unter Ausnutzung des privilegierten Aktenzuganges der Forschungsabteilung des BStU zu den Stasiakten ein Buch vorgelegt (Politisch mißbraucht? – Psychiatrie und MfS, Chr. Links, 1998), das für andere Forscher ohne diesen privilegierten Aktenzugang großenteils nicht nachprüfbar ist – allein schon ein den Grundsätzen der scientific community hohnsprechendes Verfahren .

Im Fall Koch, der bei Süß unerwähnt blieb, liegt ein besonders genau dokumentierter Fall solchen Mißbrauchs vor. Der Rezensent Johannes Beleites versucht, ihn wieder herunterzuspielen. Und das, obwohl die offizielle, vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales eingesetzte Kommission zur Untersuchung von Psychiatriemißbrauch nach eingehender Untersuchung 1997 zu dem Ergebnis kam, daß im Fall Koch Psychiatriemißbrauch vorliegt. Beleites, offensichtlich ohne die besagter Untersuchungskommission vorliegenden Akten zu kennen, leugnet das Ergebnis.

Psychiatriemißbrauch liegt vor, wenn ein psychisch Gesunder in die Psychiatrie gesperrt wird, politischer Psychiatriemißbrauch aber, wenn dies aus politischen Gründen geschieht. So aber verhält es sich im Fall Koch: Hier wurde ein psychisch Gesunder aus politischen Gründen in das Psychiatrische Haftkrankenhaus (HKH) Waldheim verbracht. Nachdem es den Stasivernehmern in einem 23-monatigen Ermittlungsverfahren ausnahmsweise einmal nicht gelungen war, Koch geständig zu machen, stellte ein Leipziger Stasimajor den Antrag auf Psychiatrisierung. Mit der Begutachtung wurde ein Psychiater, der Leutnant des Innenministeriums war, beauftragt (im gleichen Heft 36 von »Horch und Guck« wird auf Seite 30 ff. festgehalten, daß es sich beim Ministerium des Inneren (MdI) um einen dem MfS gleichwertigen Partner der SED gehandelt hat). All dies übergeht Beleites. Da der Gutachter bei Koch keine psychopathologischen Befunde erheben konnte, besorgte ein Staatsanwalt eine falsche Diagnose von einem besonders systemnahen Leipziger Psychiater. Was dabei herauskam, ist nach dem Ergebnis der Sächsischen Untersuchungskommission ein falsches Gutachten. Über die hergeholten Empfehlungen des MdI-Psychiaters noch hinausgehend, verurteilte das Strafgericht Koch dann zu unbefristeter Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung, »um dem Wiederholen derartigen Verhaltens vorzubeugen und damit die Gesellschaft vor staatsfeindlichen Angriffen zu schützen.«

Für Beleites ist das alles kein Psychiatriemißbrauch! Falsch ist seine Behauptung, die Strafe gegen Koch sei nur halb so hoch wie die seiner Freunde gewesen; denn die Bestrafung bestand eben gerade in dieser unbefristeten Einweisung in die Psychiatrie. Sie hätte, auf einem Strafurteil beruhend, ohne weiteres lebenslänglich bedeuten können. Während es bei politischen Häftlingen immer wieder zu Amnestien kam, gab es derartige Amnestien für Psychiatrisierte nicht. Weiterhin versucht Beleites, den Psychiatriemißbrauch im Falle Koch damit herunterzuspielen, daß dieser selbst in seinem Buch die Haftbedingungen in der Psychiatrie Waldheim als weniger schlimm als im normalen DDR-Knast beurteilt. Ändert dies etwas an der Realität des politischen Psychiatriemißbrauchs? Der Vergleich auch mit psychiatrischer Haft kann doch nur die Freiheit sein! Im übrigen zeigt das Buch Kochs folgenschwere Aspekte der Psychiatrisierung: Die psychiatrischen Gefangenen wurden ohne medizinische Rechtfertigung, wie in mehreren Fällen inzwischen bekannt wurde, unter Psychopharmaka gesetzt. So schildert Koch ein noch nach Jahrzehnten aufgetretenes Flashbackerlebnis. Alles nicht so schlimm, Herr Beleites?

Schließlich bestreitet der Rezensent den Psychiatriemißbrauch in der DDR noch mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des »Abkaufs durch die Bundesrepublik«. Mit diesem Argument kann man den Unrechtscharakter der gesamten politischen Strafjustiz in der DDR bestreiten.

Im offensichtlichen Bestreben, den politischen Psychiatriemißbrauch zu bagatellisieren, referiert Beleites das besprochene Buch unrichtig. Koch führe seinen Fall an, schreibt er, um zu belegen, daß es einen den sowjetischen Methoden vergleichbaren politischen Mißbrauch der Psychiatrie in der DDR gegeben habe. Tatsächlich aber spielt Koch in übergewissenhaftem Bestreben um Objektivität das an ihm geübte Vorgehen eher herunter. Er meint in seinem Buch, »das systematische Einsperren von Dissidenten in psychiatrischen Kliniken – so wie in der Sowjetunion« – sei in der DDR »durch subtilere Methoden ersetzt« worden, durch die »Operative Psychologie« der Stasi etwa, die vor einer Verurteilung schon »die Häftling zu zersetzen« suchte. Ein Raffinement des Psychiatriemißbrauchs, entwickelt an der Potsdamer Stasi-Hochschule, ist den Machthabern der DDR und ihren wissenschaftlichen Lakaien gewiß zuzuerkennen. Das Buch Kochs zeigt im Vergleich mit weiterer Literatur zum Mißbrauchsthema aber eher, wie parallel der eigene Fall zu den bekannten sowjetischen Fällen doch ablief. Hier wie dort kam der Psychiatriemißbrauch Ende der 60er Jahre synchron auf. Hier wie dort spielten die Reformvorgänge in der CSSR unter Dubèek und ihre Niederschlagung 1968 durch die Truppen des Warschauer Paktes eine maßgebliche Rolle. In der Sowjetunion stehen dafür die Fälle Grigorenko, Gorbanjewskaja und Fainberg, etliche der Fälle also, an denen Bukowski seinerzeit die Welt auf die neue Repressionsmethode aufmerksam machte. Hier wie dort spielte offensichtlich eine Rolle, daß der Einsatz der Psychiatrie kurz zuvor als Möglichkeit der Unterdrückung von Dissens im Zentralkomitee der KPdSU neu »entdeckt« worden war (Wladimir Bukowski, Abrechung mit Moskau, Gustav Lübbe, 1996). Auch in der Sowjetunion kamen ja eher diejenigen in die Psychiatrie, denen – wie im Fall Koch – mit den Mitteln der Justiz nicht »richtig« beizukommen war, jene zudem, die auf Dauer mundtot gemacht werden sollten, sei es durch Internierung auf unbestimmte Zeit, sei es durch weiter anhaftende Stigmatisierung. Daß sich die Psychiatrisierung politischer Opponenten hier wie dort, wegen der Nähe zum Westen aber insbesondere in der DDR für die Machthaber letztlich als wenig praktikabel erwies, weil sich ihr gegenüber bald im Westen mehr Protest erhob als anderen Unterdrükkungsmethoden gegenüber (unser Protest vor allem!), daß Häftlinge zudem aus den Gefängnissen und Psychiatrien der DDR eher freigekauft werden konnten, ändert an der Gleichartigkeit der »Psycho-Repression« hier wie dort nichts.

Bei einem solchen Fehlurteil über den geschilderten DDR-Psychiatriemißbrauch wundert es nicht, daß der Rezensent darüber hinaus Koch noch mit emotionalen Urteilen wie »pure Rache«, »schlechter Stil« und »Betroffenheitsliteratur« abzuqualifizieren versucht. Nicht Kochs Buch, sondern Beleites’ Rezension wirkt wie ein später Sieg der Stasi!

Dr. med. Friedrich Weinberger
Walter-von-Baeyer-Gesellschaft
für Ethik in der Psychiatrie e.V.
Vorsitzender
Maximilianstr. 6
82319 Starnberg

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Ich habe zum Dissidentenkreises um Stefan Welzk und Dietrich Koch gehört und stelle folgendes richtig. Harald Fritzsch hat in seinem Buch »Flucht aus Leipzig« 1990 nicht behauptet, er habe die Weckerauslösemechanik gebaut. Er schreibt vielmehr richtig, daß er erst hinzukam, als diese fertiggestellt war, und vermutet fälschlich Stefan Welzk als den Konstrukteur. Richtig ist, daß mein Bruder Dietrich Koch und ich die Auslösemechanik konstruiert haben.
Der Rezensent verkennt, daß die Zweifel Dietrich Kochs an der Fluchtdarstellung von H. Fritzsch und Welzk, die ich teile, im Buch durchaus belegt sind. Es zeigt allerdings die mangelnde Objektivität des Rezensenten, daß J. Beleites diese außerhalb des Schwerpunktes des Buches liegende Frage, die er selbst sachlich nicht beurteilen kann, benutzt, um dem Autor in einer Art moralischer Verurteilung – die ihm als Rezensent ohnehin nicht zusteht – »Rache« gegen frühere Freunde vorzuwerfen.

Dr. habil. Eckhard Koch

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Johannes Beleites verkennt die Rechtslage

Als Autor des Buches »Das Verhör« äußere ich mich natürlich nicht zu den Wertungen durch den Rezensenten Johannes Beleites, ich muß aber eine sachliche Richtigstellung vornehmen, da diese allgemein diffizile Probleme des Umgangs mit Stasiakten betrifft.
Beleites schreibt, einige Personen seien in meinem Buch durch Pseudonyme oder Abkürzung anonymisiert worden, um »unbelegte Behauptungen über ehemalige Freunde« ohne die Gefahr von Klagen publizieren zu können. Diese Behauptung ist unsubstantiiert und unrichtig, und sie zeigt eine Unkenntnis der Rechtslage. Zunächst einmal ist es rechtlich falsch, wenn der Rezensent meint, die Publikation von Tatsachen, die erweislich wahr sind, sei problemlos möglich, denn auch die Veröffentlichung zutreffender Tatsachen kann die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen. Die zusätzlichen Anonymisierungen mußte ich vornehmen, um Auszüge aus Stasiakten unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte und des StUG publizieren zu können. Eine Schwierigkeit ergab sich, weil ich Stasiakten unterschiedlicher Anonymisierung und weitere Akten gemeinsam zu benutzen hatte. (Aufgrund eines Forschungsantrages standen mir Stasiakten mit den üblichen Schwärzungen zur Verfügung. Außerdem hatte ich als Betroffener Einsicht in meine eigenen Ermittlungsakten, in denen teilweise die gleichen Personen nicht anonymisiert waren. Schließlich steht mir auch das DDR-Urteil und die Anklageschrift gegen mich aus dem Rehabilitierungsverfahren ohne Schwärzungen zur Verfügung. Eine unbearbeitete Publikation letztgenannter beider Aktenkategorien hätte nun dazu geführt, daß die Akten aus dem Forschungsantrag unter Unterlaufung des StUG de facto deanonymisiert worden wären.) Besondere Probleme entstehen bei Ermittlungsakten der Stasi, wo die Unterscheidung zwischen »Opfern« und »Tätern« manchmal schwierig wird. Ein Verhafteter und Verurteilter ist natürlich in erster Linie Betroffener, aber wenn er in der Haft zum Kollaborateur geworden ist, andere strafrechtlich relevant belastet oder beispielsweise inoffiziell für die Stasi gearbeitet hat, dann ist er auch »Täter«. Im Interesse der zeitgeschichtlichen Forschung müssen aber auch hierüber Stasiakten publiziert werden können.
Einige der betroffenen Personen hatten beim BStU beantragt, mir die Publikation der bereits übersandten Kopien von Stasiakten zu untersagen, und mit Klagen gedroht. Diese Anträge wurden vom BStU zurückgewiesen, mir wurde aber eine Anonymisierung empfohlen. Der Rechtsberatung folgend habe ich auch in den mir rechtens nicht anonymisiert vorliegenden Akten die Ersetzung von Klarnamen durch Pseudonyme beziehungsweise Abkürzungen vorgenommen und diese ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
Angesichts der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Herausgabe der Kohl-Akten und der allgemeinen Debatte über die weitere Verwendung von Stasiakten für die Forschung, die ich für unbedingt notwendig halte, mußte ich eine Lösung finden, bei der ich mich für die Publikation der für mein Vorhaben aussagekräftigen Dokumente rechtlich jedenfalls auf der sicheren Seite befinde. Es ging also nicht um die Veröffentlichung unbelegter Behauptungen, sondern gerade um die Publikation von Belegen aus den Stasiakten. Eine zu geringe Anonymisierung von Akten mit der möglichen Folge gerichtlicher Auseinandersetzungen wäre möglicherweise Wasser auf die Mühlen derjenigen gewesen, die die Einsicht in Stasiakten ohnehin erschweren wollen.
Ein Spezialproblem entsteht, wenn Anonymisierte durch deren eigene oder Publikationen Dritter zu erkennen sind. Nach herrschender Meinung habe nicht ich die sich aus solchem »Aneinanderlegen von Büchern« entstehenden Probleme rechtlich zu vertreten, sondern die Autoren der Bücher mit Klarnamen. Allerdings folgt aus solchen Publikationen nicht ohne weiteres, daß ich auf Anonymisierungen verzichten dürfe.
Nach Erscheinen von »Das Verhör« ist mir von keiner der darin vorkommenden Personen oder von Dritten ein sachlicher Fehler nachgewiesen und es ist auch keine Klage eingereicht worden, so daß das Buch – mit geringfügigen Korrekturen und Erweiterungen – jetzt in 2. Auflage im wesentlichen unverändert erscheinen konnte.

Dr. Dietrich Koch